Soziale Ungleichheit und Soziale Strukturen
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Theorie 2 - Theorien öffentlicher Soziologie

15197 - Übung

Robert Jende, M.A.

Blockveranstaltung
Mi. 13.04.2016, 18-20 Uhr c.t., Konradstr. 6, Raum 109
Fr. 29.04.2016, 9-18 Uhr c.t., Konradstr. 6, Raum 309
Sa. 30.04.2016, 9-18 Uhr c.t., Konradstr. 6, Raum 309
Fr. 03.06.2016, 9-18 Uhr c.t., Konradstr. 6, Raum 309
Sa. 04.06.2016, 9-18 Uhr c.t., Konradstr. 6, Raum 309

Die gesellschaftliche Wirksamkeit soziologischer Theorien, Zeitdiagnosen und empirischer Befunde ist abhängig von ihrer Verbreitung außerhalb akademischer Kontexte. Seit 2004 wird das Verhältnis von Öffentlichkeit und Soziologie in Amerika wieder neu diskutiert. Michael Burawoy löste eine weltweite Debatte aus, die mit etwas Verzögerung auch den deutschsprachigen Raum erreicht hat. Dabei geht es um nicht weniger als eine Neuverhandlung des Ortes wissenschaftlicher Erkenntnisproduktion und -anwendung mit einem verstärkten Fokus auf gesellschaftliche Transformationen.

Öffentliche Soziologie leistet damit nicht nur Forschung zum wissenschaftlichen Selbstzweck, sondern ist konzeptionell darauf angelegt, sozialen Wandel anzustoßen und mitzugestalten. Wie kann das gelingen? Und ist solch ein Anspruch überhaupt realistisch und legitim? Diese Fragen sind umstritten und einige Antworten darauf, sowie im Allgemeinen, das Verhältnis von Soziologie und Öffentlichkeit, sollen im Seminar anhand der aktuellen und brisanten Debatte um eine Public Sociology diskutiert werden.

Literatur

  • Burawoy, Michael (2015): Public Sociology. Öffentliche Soziologie gegen Marktfundamentalismus und globale Ungleichheit. Weinheim und Basel: Beltz Juventa
  • Unzicker, Kai; Hessler, Gudrun (Hrsg.) (2012): Öffentliche Sozialforschung und Verantwortung für die Praxis. Zum Verhältnis von Sozialforschung, Praxis und Öffentlichkeit. Wiesbaden: Springer VS

Bemerkung

Anwesenheitspflicht in der 1. Veranstaltungsstunde! Sollten Sie aus triftigen Gründen nicht teilnehmen können, so informieren Sie den/die Dozenten/Dozentin rechtzeitig. Unentschuldigtes Fehlen in der 1. Veranstaltungsstunde bedeutet automatisch den Verlust des Kursplatzes.

Voraussetzungen

  • regelmäßige und aktive Teilnahme
  • kontinuierliche Lektüre der Literatur
  • Referat

Leistungsnachweis

  • Hausarbeit